Das Heimgesetz besagt: Alte Menschen und behinderte Volljährige, die in einem Heim leben, wirken in Angelegenheiten des Heimbetriebes mit.
Die Bewohnervertretung ist somit das zentrale Mitwirkungsgremium in einem Heim. Durch ihn wirken die Bewohner von Heimen in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Jeder Heimbewohner kann seine Wünsche, Anregungen und persönlichen Vorstellungen mit Hilfe der Bewohnervertretung in die Gemeinschaft einbringen. Die Ausgestaltung des Heimlebens hängt damit entscheidend auch von dem persönlichen Engagement eines jeden Heimbewohners – nicht nur in der Bildung der Bewohnervertretung – ab.
Die Aufgabe einer Bewohnervertretung ist es, in Verhandlungen mit der Heimleitung und dem Heimträger, die Interessen der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zur Geltung zu bringen, zu vermitteln und hierzu eigene Vorschläge zu machen.Die Bewohnervertretung soll als eine Art Bindeglied zwischen dem Heimträger und den Heimbewohnern fungieren.
Die Vorbereitung für die Wahl trifft der sogenannte Wahlausschuss, der grundsätzlich aus drei Heimbewohnern besteht. Der Wahlausschuss erstellt in einem Wahlkalender den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der eigentlichen Wahl. Des weiteren hat der Wahlausschuss die Heimbewohner durch Rundschreiben aufzufordern, Wahlvorschläge abzugeben. Jeder Heimbewohner kann Mitbewohner seines Vertrauens als Kandidaten vorschlagen. Dabei muss aber jeder Wahlvorschlag von mindestens drei Heimbewohnern unterstützt werden.
Die Namen der vorgeschlagenen Kandidaten sind dann in einer Wahlliste zusammenzustellen und allen Heimbewohnern transparent zu machen. Der Wahlausschuss muss am Wahltag den Ablauf der Wahl überwachen.
Wählbar sind Personen die zum Zeitpunkt der Wahl in einem Heim leben. Auch können beispielsweise Angehörige, gesetzliche Vertreter oder bevollmächtigte Personen gewählt werden. Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Größe der Einrichtung ab und gibt einen Spielraum von Mindestens drei bis Maximal sieben Mitgliedern vor. In den Seniorenbereichen wird alle zwei und in den sozialen Dienste alle vier Jahre neu gewählt.
Erste Vorsitzende
Stellvertretende Vorsitzende
Beisitzer
Sprecherin
Vertreter
Sprecherin
Vertreterinnen
Sprecher
Vertreter
Sprecher
Herr Marc Renno